Wichtige Produktinformation zu Trypsin aus Schweinepankreas
Änderung der Trypsin-Aktivität und geänderte Abgabemengen
Biochrom vertreibt seit vielen Jahren Trypsin-Trockensubstanz. Vor der Freigabe einer Trypsincharge wird diese auf Schweine Parvovirus (PCR) und auf Mykoplasmen (PCR) geprüft. Die Freigabe einer Trypsincharge erfolgt nur, wenn beide Nachweisverfahren ein negatives Ergebnis aufweisen.
Wir möchten Sie hiermit über eine wichtige Änderung der Trypsin-Aktivität informieren:
Bisher erhielten Sie Trypsin mit der Zusatzbezeichnung 1:250 und die Trypsin-Trockensubstanz enthielt mindestens 250 USP Einheiten/mg.
Ab sofort erhalten Sie die Trypsin-Trockensubstanz mit der fünffachen Trypsinaktivität; d.h. die Trypsinaktivität beträgt mindestens 1250 USP Einheiten/mg.
20 g des ab sofort lieferbaren Trypsins mit einer Aktivität von mindestens 1250 USP Einheiten/mg entsprechen 100 g des bisher gelieferten Trypsins mit einer Aktivität von mindestens 250 USP Einheiten/mg. Bitte setzen Sie daher auch nur ein Fünftel der in Ihren Arbeitsvorschriften angegebenen Trypsinmenge ein.
Aus diesem Grund haben wir die Abgabemengen für Trypsin entsprechend angepasst; d.h. die Verpackungseinheit für Trypsin beträgt ab sofort 20 g und hat die Kat.Nr. L 2103-20G. Sie können zu jeder Charge ein Analysenzertifikat anfordern, das Ihnen die Aktivität des Trypsins und des ebenfalls enthaltenen Chymotrypsins ausweist. Zukünftig wird die Trypsin-Aktivität der jeweiligen Charge auf dem Etikett angegeben.