16.02.2011

Neue Gefahrensymbole auf den Etiketten der Biochrom AG

Geänderte Kennzeichnung gilt seit 1.12.2010

Stoffe und Gemische müssen nach einem weltweit einheitlichen System mit neuen Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist im „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) geregelt. Darauf basierend gilt EU-weit die „Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen oder Gemischen (CLP-V (EG) Nr. 1272/2008)“. Nach den neuen Regeln entfallen beispielsweise alte Symbole wie der schwarze Totenkopf auf orange-farbigem Grund.  Die alte Kennzeichnung war für Stoffe bis 1.12.2010 erlaubt. Seit dem müssen Gefahrstoffe neu gekennzeichnet sein, davon ausgenommen ist nur bereits produzierte Lagerware. Stoffgemische müssen ab 2015 einheitlich nach dem neuem System gekennzeichnet werden.

Die neuen Gefahrensymbole sind rot-umrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Zu den bisherigen Symbolen (Piktogrammen) kommen einige neue hinzu und einige entfallen ganz (beispielsweise das Symbol X mit seinen verschiedenen Bedeutungen). Unter den Gefahrenpiktogrammen können zusätzlich die Signalwörter „Achtung“ oder „Gefahr“ stehen. Es gibt nach dem neuen System mehr Kriterien für die Beurteilung der Gefahren als bisher und daraus folgend neue Einstufungskriterien. Das kann dazu führen, dass Produkte hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Gefahren anders beurteilt werden. Die bisherigen R- und S-Sätze werden ersetzt durch H-Sätze („Hazard Statements“, für Gefahrenhinweise) und P-Sätze („Precautionary Statements“, für Sicherheitshinweise).

Die Biochrom AG wendet das neue System für Feststoffe und Stoffgemische wie beispielsweise Collagenase, Trypsin- und HEPES-Trockensubstanz bereits an. Dementsprechend wurden auch Sicherheitsdatenblätter dieser Produkte komplett überarbeitet. In den Sicherheitsdatenblättern müssen für Stoffe in dem Zeitraum vom 1.12.2010 bis 1.6.2015 beide Einstufungen, d.h. die nach bisherigem EU-Recht geltende und die nach der neuen GHS-Kennzeichnung geltende, aufgeführt werden. Auf der Verpackung wird aber nur die GHS-Kennzeichnung angegeben.

Innerhalb der Übergangsfrist wird nun auch die Kennzeichnung der Stoffgemische auf das neue System umgestellt.

Übersicht der neuen Symbole (Flyer)
Hintergrundinformation
FAQ
Beispiel Sicherheitsdatenblatt

Von: Grit Grohmann

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